Start des Förderprogramms NEUSTART KULTUR;
Foto: BKM

Förderung

NEUSTART KULTUR ist ein Rettungs- und Zukunftsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich, mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro.

Der Bund unterstützt Künstler und Kreative mit dem Förderprgramm NEUSTART KULTUR.
Hiermit soll das vielfältige Kulturangebot gestärkt und die Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende verbessert werden.
Hintergrund sind die Herausforderungen und Anforderungen für Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative, die anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie entstanden.

Das Förderprogramm ist in vier Teilprogramme untergliedert, die sukzessive anlaufen. Hinter diesen stehen viele einzelne Programmlinien, die auf die spezifischen Bedarfe der unterschiedlichen Sparten in Kultur und Medien zielen.
Eine Übersicht über diese Programmlinien wurde vom Deutschen Kulturrat e. V. zusammengestellt (Stand 18.08.2020).

Der erste Programmteil ist bereits angelaufen und zielt auf die Förderung von „pandemiebedingten Investitionen in Kultureinrichtungen“. Gefördert werden bspw. der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen.

Die folgenden Programmteile richten sich an die „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen“, „Förderung alternativer, auch digitaler Angebote“ sowie die „Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und -projekte“.
Darüber hinaus erhält der durch Werbeeinnahmenverluste betroffene private Rundfunk finanzielle Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro.

Foto: Bundesregierung

Die Verteilung der Fördergelder des ersten Programmteils („Pandemiebedingten Investitionen in Kultureinrichtungen“) übernehmen, je nach Kultur- und Medienbereich, verschiedene Organisationen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die folgenden Kontaktstellen:

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Förderprogramms neustartkultur.de oder auf der Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien (=BKM), Prof. Monika Grütters.