Förderung


2. Förderaufruf zum Regionalbudget 2020

Für das Jahr 2020 wird den Kommunen der Odenwald-Allianz vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Anbei möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen kurz beantworten. Für eine ausführliche Darstellungen, steht Ihnen das Merkblatt zur Durchführung eines Kleinprojekts zur Verfügung.


Fördervoraussetzungen – Was wird gefördert?

  • Es werden Vorhaben gefördert, die innerhalb der Allianz-Kommunen umgesetzt werden, die dem Gemeinwohl dienen und mindestens einem Handlungsfeld unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) entsprechen. Mögliche Themenfelder sind z. B.:
    • Bildung
    • Mobilität
    • Gesundheit
    • Digitalisierung
    • Sozialer Zusammenhalt
    • Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Freizeit, Kultur und Tourismus
  • Die Kleinprojekte dürfen förderfähige Nettokosten (Bruttoausgaben abzüglich USt., Skonti, Boni und Rabatte) in Höhe von 500 € – 20.000 € aufweisen.
    Nicht förderfähig sind:
    • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
    • Landankauf
    • Kauf von Tieren
    • Gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
    • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
    • Laufender Betrieb
    • Unterhaltung
    • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
    • Einzelbetriebliche Beratung
    • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung des Regionalmanagements
    • Personalleistungen
  • Die Kleinprojekte müssen bis zum 30.09.2020 abgeschlossen und ihre Umsetzung der verantwortlichen Stelle (Stadt Amorbach) dokumentiert sein.


Förderhöhe und Auszahlung

Es werden 80 % der förderfähigen Nettokosten bezuschusst, maximal jedoch 10.000 € pro Kleinprojekt.
Dieser Zuschuss wird nach der Projektumsetzung an den Projektträger ausgezahlt.


Antragsteller

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • natürliche Personen und Personengesellschaften.

Bei Förderanträgen von Unternehmen sind die Maßgaben der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen zu beachten (EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013). Siehe Checkliste Beihilfe.


Projektantrag

Projektanträge können bis zum 01.06.2020 postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse eingereicht werden:

Stadt Amorbach
z. Hd. Viktor Gaub
Schneeberger Str. 8
63916 Amorbach

E-Mail: info@odenwald-allianz.de

Anschließend beschließt das Entscheidungsgremium über die Vergabe der Fördermittel (siehe Entscheidungskriterien).

Nachdem das Entscheidungsgremium eine Förderung bewilligt hat, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bewilligungszusage, der ein privatrechtlicher Vertrag beiliegt. Mit Unterschrift beider Parteien – der zuständigen Stelle, Stadt Amorbach, sowie des Antragstellers – wird diese Zielvereinbarung wirksam und es darf mit dem Projekt begonnen werden.


Was ist weiter zu beachten?

Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt zur Durchführung eines Kleinprojekts und beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Es gelten folgende Zweckbindungsfristen (ab Auszahlung der Zuwendung):

  • Bauten und bauliche Anlagen: 12 Jahre
  • Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte: 5 Jahre
  • EDV-Ausstattungen: 3 Jahre

Wurde mit der Umsetzung des Projekts bereits begonnen, ist keine Förderung mehr möglich!
Das Projekt muss bis zum 30.09.2020 umgesetzt und ggü. der Odenwald-Allianz dokumentiert sein – eine Fristverlängerung ist nicht möglich!

Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden.
Die Auszahlung der Förderung ist Ende 2020/Anfang 2021 zu erwarten.

Die Förderzusage ist gekoppelt an die Auszahlung des Regionalbudgets durch das ALE Unterfranken an die Odenwald-Allianz.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht daher nicht.


Dokumente

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Vor Projektstart

Nach Projektumsetzung

De-minimis-Beihilfe (Gewerbe)

Auswahlkriterien